regionale gerichtsentscheidungen
An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig gerichtliche Entscheidungen aus unserer Region. Dazu gehören vor allem die Amtsgerichte Geldern, Kleve, Rheinberg, Moers und das Landgericht Kleve, aber auch das Arbeitsgericht Wesel.
Hier finden Sie aber auch Berufungsentscheidungen des Oberlandesgerichtes und des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf.
UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung erstattbar
Amtsgericht Geldern, Urteil vom 07.02.2018, 17 C 251/17
In dem Rechtsstreit ging es unter anderem um die sogenannten UPE-Aufschläge. Die beklagte Versicherung wollte diese bei fiktiver Abrechnung des Unfallschadens nicht bezahlen. Diese Aufschläge verlangen markengebundene Werkstätten für ihre Ersatzteile. Sachverständige berechnen diese Aufschläge regelmäßig in ihren Gutachten. Das Amtsgericht Geldern hat auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf verwiesen, wonach derartige Kosten im Gerichtsbezirk erstattbar sind. Das OLG Düsseldorf hat zwar in seiner Ausgangsentscheidung nur auf den Großraum Düsseldorf verwiesen. Das Amtsgericht Geldern hat diese Rechtsprechung auf den gesamten Gerichtsbezirk des OLG Düsseldorf ausgedehnt und damit auch auf den Bezirk des Niederrheins. Künftig Können diese Aufschläge also auch im hiesigen Gerichtsbezirk gefahrlos eingeklagt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug jeweils in einer Markenwerkstatt auch gewartet wurde und diese Wartung – beispielsweisedurch ein Scheckheft – belegt werden können.
Schadensfreiheitsrabatt nach Scheidung
Amtsgericht Rheinberg, Beschluss vom 22.12.2017, 16 F 297/17
Nach Scheidung der Ehe kommt eine Übetragung des Schadensfreiheitsrabattes einer Fahrzeugversicherung auf den anderen Ehegatten als Nichtversicherungsnehmer nur dann in Betracht, wenn das Fahrzeug ausschließlich von dem Eehepartner genutzt wurde, der die Übertragung begehrt.
Das Amtsgericht Rheinberg hat deshalb in dem genannten Verfahren den Antrag der Ehefrau auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes zurückgewiesen. Sie konnte nicht darlegen, dass sie während der Ehe das Fahrzeug allein benutzte. Dies wäre aber nach Auffassung des gerichtes erforderlich gewesen. Dabei spielte es auch keine Rolle, dass der Rabatt während der Ehe vom Vater der Ehefrau angeblich dem Ehemann übertragen worden war.
Eine Übertragung auf die Ehefrau als Rechtspflicht des anderen Ehegatten aus § 1353 BGB kann also nur dann mit Erfolg durchgesetzt werden, wenn das Fahrzeug nur formell auf den Ehemann zugelassen oder versichert wurde, es aber ausschließlich von der Eehfrau (oder umgekehrt) genutzt wurde. Das muss im Streitfall nicht nur genau vorgetragen sondern auch beweisen werden.
Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltspfändung
Landgericht Kleve, Beschluss vom 11.12.2017, 4 T 231/17
Das Landgericht Kleve hat den Pfändungsfreibetrag bei der Pfändung von Unterhalt mit monatlich 963,50 € festgesetzt. Ohne Nachweis konkreter Wohnkosten wurden dabei nur 350,00 € einschließlich Heiz- und Nebenkosten im Kreis Kleve für angemessen erachtet. Das Gericht hat dabei auf die Mietspiegel abgestellt und aus diesen den Schluss gezogen, dass die in den jeweiligen Mietspiegeln aufgeführten Wohnungen von 50 m² für einen ledigen Unterhaltsschuldner zum Quadratmeterpresi von 5,35 € in Moers (Baujahr bis 1960 !) und in Issum für 5,10 € zu bekommen seien. Es hat allerdings verkannt, dass es sich dabei nicht um ein verfügbares Marktkontingent sondern eine Statistik bestehender Mietverhältnisse handelt. Bei Neuvermietungen sind diese Preise bekanntlich nicht erzielbar. Für Heiz- und Nebenkosten soll mit einem Betrag von insgesamt 80 € auszukommen sein. Sofern eine Heraufsetzung dieser Beträge beantragt wird, muss künftig genau unter Beweisantritt zu den tatsächlichen Ausgaben vorgetragen werden.
Verfahrenskostenhilfe für Stufenantrag
Amtsgericht Geldern, Beschluss vom 05.09.2017, 11 F 188/17
Das Amtsgericht Geldern hat Verfahrenskostenhilfe für sämtliche Stufen eines Unterhaltsstufenantrages bewilligt und sich dabei erstmals der in der Rechtsrechung streitigen Auffassung angeschlossen, die sich für eine Verahrenkostenhilfebewilligung für alle Stufen ausspricht, auch wenn erst Auskunft in der ersten Stufe eines Unterhaltsverfahrens zu erteilen ist.